Zweitem Gentechnikgesetz mit Koalitionsmehrheit zugestimmt
Berlin: (hib/SAS) Mit Koalitionsmehrheit hat der Verbraucherausschuss am Mittwochvormittag einem Zweiten Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechts ( 15/4834) in veränderter Fassung zugestimmt. Dabei handelt es sich um eine Initiative zu noch ausstehenden Verfahrensvorschriften, mit denen EU-Vorgaben zur Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in nationales Recht umgesetzt werden. Das Gesetz bedarf der Zustimmung durch den Bundesrat. Die Unionsfraktion konnte sich mit ihrem Antrag ( 15/4828), "das Gentechnikgesetz wettbewerbsfähig zu vervollständigen", gegen die Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen nicht durchsetzen. Bei einem weiteren Antrag der Union ( 15/4143) zur Neuordnung des Gentechnikrechts blieb das Abstimmungsergebnis bis zuletzt unklar, nachdem das Stimmenverhältnis zunächst für eine Mehrheit der Opposition zu sprechen schien. Eine Wiederholung der Abstimmung und dabei beschlossene Ablehnung der Initiative wurde seitens der Union als "nicht rechtmäßig" zurückgewiesen.
Die SPD äußerte bei den Ausschussberatungen die Hoffnung, dass das Gesetz möglichst rasch in Kraft treten werde, schließlich sei die Koalition den Bundesländern in wesentlichen Punkten entgegengekommen. Dazu zähle etwa eine veränderte Regelung bei den Standortregistern, die Informationen über den Anbau von GVOs erfassen. Mit einer Trennung in einen öffentlichen und einen nichtöffentlichen Teil wolle man den Berechtigten einen leichten Informationszugang zu den Registern erhalten, andererseits aber auch den Bedenken der Genehmigungsinhaber oder Anbauenden Rechnung tragen. Allgemein zugänglich soll der Name der Gemeinde mit Postleitzahl und Gemarkung der Anbaufläche für GVOs bleiben; einen Auskunftsanspruch zu den Namen der Anbauenden sollten aber nur die Landesbehörden haben. "Komplizierter und bürokratischer" nannten die Bündnisgrünen die neue Verfahrensregelung. Sie bedauerten, dass man sich im Wege einer Einigung mit dem Bundesrat von einer EU-konformeren Regelung verabschiedet habe. Als geklärt betrachten sie die Sachlage beim Inverkehrbringen von GVOs nach einem Briefwechsel mit der EU-Kommission. Darin schreibe die EU vor, eine ungenehmigte Freisetzung eines gentechnisch veränderten Organismus oder ein ungenehmigtes Inverkehrbringen eines Produktes, das GVOs enthält, zu beenden. Ein Regierungsvertreter sagte mit Blick auf die Verschärfung in der Novelle, dass der den Behörden mit dem ersten Gentechnikgesetz zugestandene Ermessensspielraum so nicht hätte eingeräumt werden dürfen.
Die FDP teilte nicht die Einschätzung, dass es sich beim Inverkehrbringen von ungenehmigten GVOs um eine EU-Frage handelt. Sie kritisierte, dass aus einem guten ein schlechtes Gesetz gemacht worden sei und bemängelte, der Geist der Richtlinie sei nicht erfasst worden. Nach den Worten der Union werden mit dem Gesetz zwar einige Schritte in die "richtige Richtung" unternommen, dies reiche aber nicht aus. Sie sah Klärungsbedarf bei Fragen zum Erprobungsanbau sowie zur Haftung und forderte einen umfassenden Erprobungsanbau, damit sich die Bevölkerung ein Bild zur Grünen Gentechnik machen könne. Ihr Antrag, die Abstimmung über das Gesetzesvorhaben zu vertagen, fand keine Mehrheit.
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