Union fordert Erstattung rezeptfreier Arzneien für Jugendliche bis 18 durch GKV
Berlin: (hib/BES) Die Herausnahme rezeptfreier Medikamente aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Patienten ab dem zwölften Lebensjahr soll teilweise rückgängig gemacht werden. In einem Gesetzentwurf ( 15/5318) plädiert die CDU/CSU-Fraktion dafür, diese Arzneimittel für alle Kinder und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr wieder erstattungsfähig zu machen. Zurzeit ist dies nur möglich, wenn bei den Patienten Entwicklungsstörungen vorliegen. Die Union beruft sich auf Ergebnisse einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses zur Folgen der Gesundheitsreform: Die Experten hätten festgestellt, dass die Neuregelung zu medizinischer Unterversorgung von Jugendlichen geführt habe. Nach Angaben der Fraktion leiden etwa eine Million Jugendlichen an Allergien, Neurodermitis, Rheuma und anderen chronischen Erkrankungen. Bei Inhalationsallergien oder Neurodermitis gehöre die Behandlung mit nichtverschreibungspflichtigen Arzneimitteln zum Therapiestandard. Da diese Medikamente von den gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr erstattet würden, verzichteten einkommensschwache Eltern oft auf eine Behandlung ihrer Kinder. Dies habe zur Folge, dass die Erkrankungen eine schwere Verlaufsform nehmen und sich bis hin zu einer Dauerschädigung entwickeln können. Die Finanzierung dieser Änderung ist nach Ansicht der Union durch die bereits erzielten Einsparungen infolge der Gesundheitsreform zu decken.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker
Müller, Bernadette Schweda, Sabrina Sperlich, Siegfried F.
Wolf
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.