hib-Meldung
124/2005
Datum: 28.04.2005
heute im Bundestag - 28.04.2005
Wegfall der Datenerfassung ist ein Vorteil der elektronischen Steuererklärung
15/5307) auf eine Kleine Anfrage der FDP (
15/5162). Angaben der Länder zu den
bereits erzielten bzw. erwarteten Einsparungen lägen der
Bundesregierung im Übrigen nicht vor. Die Regierung weist
darauf hin, "Elster" sei das Verfahren der Finanzverwaltungen zur
elektronischen Übermittlung der für die
Besteuerungsverfahren erheblichen Daten und keine Software. Die
Nutzung einer bestimmten Software oder eines bestimmten
Betriebssystems werde nicht vorgegeben. Etwa 1.300
Softwarehersteller, darunter alle marktbeherrschenden Firmen,
hätten die im Rahmen des Projektes "Elster" zur Verfügung
gestellten Programmschnittstellen in ihre Steuerprogramme
eingebunden. Für die elektronische Übermittlung von
Steuererklärungen aus Linux- oder anderen Systemumgebungen
stelle die Finanzverwaltung sowohl allgemeine
XML-Datenschnittstellen als auch eine plattformunabhängige
Programmschnittstelle (Software) "Coala" zur Verfügung. Nach
den der Bundesregierung vorliegenden Angaben besaßen im
vergangenen Jahr rund 96 Prozent der Unternehmen einen
Internetzugang. Bei den Unternehmen mit bis zu 200
Beschäftigten liege die Quote bei über 90 Prozent, mit
steigender Tendenz. Die elektronische Übermittlung von
Steuererklärungen setze nur geringe Kenntnisse im Umgang mit
Personalcomputern voraus. So werde beispielsweise der Nutzer von
"ElsterFormular" durch die Installation sowie die Eingabe der
Steuererklärung geführt. Bei technischen Probleme stehe
unter anderem eine kostengünstige Hotline zur Verfügung.
Berlin: (hib/BOB) Einspareffekte durch die elektronische
Steuererklärung ergeben sich durch den Wegfall der
Datenerfassung, die erhöhte Datenqualität sowie das
Risikomanagement, welches mit der elektronischen
Steuererklärung möglich wird. Diese Auffassung vertritt
die Bundesregierung in ihrer Antwort (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2005/2005_124/05