FDP: Finanzierung der Künstlersozialversicherung sichern
Berlin: (hib/VOM) Die FDP-Fraktion will einen höheren Bundeszuschuss zur Künstlersozialversicherung vermeiden. Sie fordert die Bundesregierung in einem Antrag ( 15/5476) auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den Personenkreis, der von der Versicherung erfasst wird, genauer definiert. Die gegenüber der Künstlersozialversicherung abgabepflichtigen Verwerter von künstlerischen Produkten müssten angehalten werden, ihre Abgaben vollständig zu zahlen. Dazu empfiehlt die FDP, eine zeitlich befristete Amnestieregelung für bisher säumige Nichtzahler einzuführen. Ohne eine solche Amnestie würde für die Verwerter kein Anreiz bestehen, sich freiwillig zu melden. Um die Ergebnisse der stichprobenartigen Kontrolle des Einkommens der Versicherten zu verbessern, sollten diese verpflichtet werden, Kopien ihrer Einkommensnachweise an die Künstlersozialversicherung zu schicken. Die Abgeordneten plädieren ferner dafür, die Zahl der Prüfer der Künstlersozialversicherung aufzustocken, wenn dafür Personal von anderen Versicherungsträgern, etwa von der Deutschen Rentenversicherung, bereitgestellt werden kann. Die abgabepflichtigen Verwerter sollen besser erfasst werden, indem der Künstlersozialversicherung auf Anfrage Daten aus Beständen der gesetzlichen Rentenversicherung übermittelt werden können.
Die FDP will den Angaben zufolge vermeiden, dass für die Kontrollen ein umfangreicher Verwaltungsapparat aufgebaut wird. Daher sollten die Einkommen der Versicherten nicht umfassend kontrolliert werden. Vielmehr sei die die Effizienz stichprobenartiger Kontrollen zu verbessern. Auch seien neue Möglichkeiten in der Datenspeicherung und dem Datenaustausch mit anderen Sozialversicherungsträgern zu nutzen.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker
Müller, Bernadette Schweda, Sabrina Sperlich, Siegfried F.
Wolf
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.