Individuelle Vorstandsgehälter im Jahres- oder Konzernabschluss offen legen
Berlin: (hib/BOB) Eine gesetzliche Pflicht zur Offenlegung individueller Vorstandsvergütungen beispielsweise im Anhang zum Jahres- oder Konzernabschluss wollen SPD und Bündnis 90/Die Grünen einführen. Sie haben dazu einen Gesetzentwurf ( 15/5577) vorgelegt. Sie begründen ihr Vorgehen damit, nach wie vor entziehe sich eine nicht unbeachtliche Zahl von Unternehmen dieser freiwilligen Selbstverpflichtung. Dabei erleichtere die Angabe der auf jedes Vorstandsmitglied entfallenden Vergütung bei börsennotierten Aktiengesellschaften die Feststellung, ob - den Anforderungen des Aktiengesetzes entsprechend - die Bezüge in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben des Vorstandsmitglieds und zur Lage der Gesellschaft stehen. Zugleich sei die Information für die Anleger wichtig und verbessere den Anlegerschutz. Vorstellbar sei auch, dass diese Zahlen in einem besonderen Vergütungsbericht als Teil des Lageberichts stehen. Die Hauptversammlung der börsennotierten Aktiengesellschaft könne aber mit einer qualifizierten Mehrheit von drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals für jeweils höchstens fünf Jahre beschließen, von der Offenlegung abzusehen.
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