Missbrauch bei BAföG betrifft rund sieben Prozent der Leistungsempfänger
Berlin: (hib/BES) Etwa sieben Prozent der BAföG-Empfänger haben sich bis Ende 2004 als Leistungsbetrüger entpuppt: 45.226 Studentinnen und Studenten sowie 18.505 Schülerinnen und Schüler mussten bis dahin ihre Ausbildungsförderung zurückzahlen, weil sie Vermögen besaßen, das über dem gesetzlichen Freibetrag lag. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (15/5807) auf eine Kleine Anfrage der FDP ( 15/5641). Zum Stichtag 31. Dezember 2004 wurden den Angaben zufolge Leistungen in Höhe von insgesamt 251,7 Millionen Euro zurückgefordert. Davon seien bereits 186,4 Millionen an Bund und Länder zurückgezahlt worden. Konkrete Prognosen über die Höhe der noch zu erwartenden Rückforderungen oder Rückzahlungen könnten aufgrund des unterschiedlichen Bearbeitungsstandes in den Ländern nicht abgegeben werden.
Der gesetzliche Vermögensfreibetrag für BAföG-Empfänger wurde 2001 von 6.000 DM auf 10.000 DM und später auf 5.200 Euro erhöht. Weitere Erhöhungen plant die Bundesregierung nach eigenen Angaben nicht. Der Vermögensfreibetrag lasse sich als "Notgroschen" zur Überbrückung von kürzeren Zeiträumen rechtfertigen - so die Antwort weiter - für die nach dem geltenden BAföG-System Förderungslücken entstehen können, ohne die grundsätzliche Förderungswürdigkeit einer Fortsetzung der Ausbildung als solcher in Frage zu stellen.
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