Bürokratieabbau mit dem Aufheben von 65 Gesetzen angestrebt
Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung möchte 65 Gesetze und Rechtsverordnungen im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft aufheben und hat dazu einen Gesetzentwurf ( 16/27) eingebracht. Dabei handele es sich um Vorschriften des geltenden Rechts, die heute keine praktische Wirkung mehr entfalteten. Eine entsprechende Bereinigung des Bundesrechts diene dem Abbau von Bürokratie. Aufgehoben werden sollen etwa das Gesetz über die Liquidation der Deutschen Rentenbank und über weitere Maßnahmen zur Abwicklung der landwirtschaftlichen Entschuldung, das Reichsnährstands-Abwicklungsgesetz oder die Verordnung über Erstattungen bei der Ausfuhr von Milcherzeugnissen.
In seiner Stellungnahme spricht sich der Bundesrat für die Aufrechterhaltung einer Vorschrift im Grundstücksverkehrsgesetz aus; diesem Änderungsvorschlag und weiteren stimmt die Bundesregierung zu.
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