Regierung will Impulse für mehr Wachstum und Beschäftigung geben
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will demnächst einen Gesetzentwurf vorlegen, der vor allem wirtschaftsfördernde Maßnahmen enthält. Sie verspricht sich davon positive Impulse für mehr Wachstum und Beschäftigung, wie sie in ihrer Antwort ( 16/336) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/291) darlegt. Die Liberalen hatten sich nach der Entlastung der Bürger erkundigt, um die Binnennachfrage zu stärken.
Die Regierung verweist darauf, dass die Unternehmen von 2006 bis 2010 durch die geplante Verbesserung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens von 20 auf höchstens 30 Prozent für dieses und nächsten Jahr in einer Größenordnung von 12 Milliarden Euro entlastet würden. Die steuerliche Absetzbarkeit von Kosten für Handwerksleistungen in privaten Haushalten werde die Stellung der Handwerksbetriebe allgemein verbessern und Schwarzarbeit im privaten Bereich mindern. Ebenso will die Regierung nach eigener Aussage einen Gesetzentwurf vorlegen, in dem vorgesehen ist, die Umsatzgrenze für die so genannte Ist-Versteuerung (Versteuerung der tatsächlich realisierten Umsätze im Gegensatz zur Soll-Versteuerung) in den alten Bundesländern zum 1. Juli dieses Jahres anzuheben. Die Ist-Versteuerung schaffe Liquiditätsvorteile vor allem für kleine und mittlere Unternehmen, so die Regierung. Die Anhebung der Umsatzgrenze erweitere den Kreis der Unternehmer, die diese Besteuerungsform in Anspruch nehmen können. Die geplante Anhebung der Umsatzgrenzen in den alten Ländern von 125.000 Euro auf 250.000 Euro zum gleichen Termin würde die betroffenen Unternehmen in diesem Jahr um rund 1,2 Milliarden Euro entlasten, heißt es in der Antwort.
Darüber hinaus sei zum 1. Januar dieses Jahres das zentrale Informationssystem "Startothek" eingeführt worden. Dabei handele es sich um eine Plattform auf Internet-Basis, in der alle Gesetze, Genehmigungen und Verordnungen auf Bundes- und Landesebene, die für eine Existenzgründung relevant sind, enthalten seien. Sie solle regional jeweils um die kommunalen Vorschriften erweitert werden. Die "Startothek" solle die Gründung von Unternehmen erleichtern, indem die für einen Gründer wichtigen Informationen an einem Ort zusammengefasst sind. Dies erspare ihm die oft mühsame Recherche in einzelnen Publikationen und bei Ämtern. Die Regierung sieht in der "Startothek" einen ersten Schritt in der Entwicklung der regionalen "One-stop-Anlaufstellen". Nach einer Anschubfinanzierung finanziere sich die "Startothek" über die ab März 2006 zu zahlenden Lizenzgebühren der Anwender selbst, so die Regierung.
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