Regierung: Gemeinsame Verantwortung mit den Ländern im Bildungsbereich
Berlin: (hib/SUK) Der Wegfall des Hochschulrahmengesetzes wird keine Konsequenzen auf das Akkreditierungsverfahren von Studiengängen haben. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/798) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/727) mit. Die Einführung der Akkreditierung und die Etablierung eines Akkreditierungsrates seien "entscheidende Schritte" für die Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung im Hochschulbereich. Gefragt nach den künftigen Einflussmöglichkeiten des Bundes weist die Bundesregierung darauf hin, dass die geplante Föderalismusreform "neue Strukturen der Verantwortung und neue Steuerungselemente" im Hochschulwesen mit sich bringe. Dazu werde es "kontinuierliche Gespräche" von Bund und Ländern geben.
Die Bundesregierung geht nicht davon aus, dass die geplante Reform zu nachteiligen Auswirkungen für den Bologna-Prozess führen wird. Die Änderungen der Kompetenzen würden sich nicht auf das Ziel auswirken, einen europäischen Hochschulraum zu schaffen. Bund und Länder würden angesichts der internationalen Herausforderungen im Bildungs- und Hochschulbereich "auch weiterhin gemeinsam Verantwortung übernehmen" und "ergebnisorientiert" an der Umsetzung der steckten Ziele arbeiten.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Dr. Susanne Kailitz,
Michael Klein, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Siegfried F.
Wolf
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.