"Lücken" im Strafrecht zum Schutz der journalistischen Recherche schließen
Berlin: (hib/BOB) Journalisten sollen sich künftig dann nicht strafbar machen, wenn sie vertraulich zugeleitetes Material veröffentlichen. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der FDP-Fraktion ( 16/956) hervor. Deshalb beabsichtigen die Liberalen, die Strafprozessordnung so zu ändern, dass die Hürden für die Beschlagnahme von Recherchematerial höher gelegt werden. Der Richtervorbehalt solle zwingend für alle Anordnungen einer Beschlagnahme von Sachen bei Journalisten gelten.
Änderungsbedarf besteht laut Fraktion auch beim Schutz vor Beschlagnahme, weil das Gesetz nicht zwischen fest angestellten und den freien Journalisten unterscheidet. Hier soll der Gesetzentwurf ebenfalls Abhilfe leisten. Darüber hinaus sollen Journalisten aus beruflichen Gründen in den Schutzbereich des Zeugnisverweigerungsrechts der Strafprozessordnung einbezogen werden. Damit sei das Verlangen einer Auskunft über Telekommunikationsverbindungen, die von einem Journalisten hergestellt werden, unzulässig. Ferner soll künftig nach den Vorstellungen der FDP-Fraktion die Strafbarkeit wegfallen, wenn vorsätzlich der Wortlaut der Anklageschrift oder eines Straf- oder Bußgeldverfahrens ganz oder in wesentlichen Teilen veröffentlicht wird. Die Liberalen wollen mit dem Gesetzentwurf nach eigener Auskunft "Lücken" beim Schutz vor Strafbarkeit bei der journalistischen Recherche schließen.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Dr. Susanne Kailitz,
Michael Klein, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Siegfried F.
Wolf
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.