Aufhebung der NS-Militärgerichtsurteile wegen Kriegsverrates erfragt
Berlin: (hib/BOB) Mit einer eventuellen Aufhebung der nationalsozialistischen Militärgerichtsurteile wegen Kriegsverrats beschäftigt sich die Linksfraktion in einer Kleinen Anfrage ( 16/1749). Die Abgeordneten schreiben, der Bundestag habe im Mai 2002 zahlreiche Unrechtsurteile zwar aufgehoben, darin enthalten seien aber nicht Urteile wegen Kriegsverrates. In der Begründung des Gesetzentwurfs habe es dazu seinerzeit geheißen, eine Aufhebung sämtlicher Urteile, die aufgrund von Verstößen gegen das Militärstrafgesetzbuch ergangen sind, erscheine "nicht verantwortbar". Damit sind nach Ansicht der Linksfraktion Kriegsverräter auf eine Stufe mit Gewalttätern gestellt worden. Ende März dieses Jahres habe sich der Vorsitzende der Bundesvereinigung der Opfer der NS-Militärjustiz, Ludwig Baumann, mit einem Schreiben an Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) gewandt. Darin habe er erneut darum gebeten, sämtliche Urteile der NS-Militärjustiz aufzuheben. Die Ministerin habe ihm Ende April geantwortet, die Gründe, die vor gut vier Jahren dazu geführt hätten, von einer pauschalen Aufhebung abzusehen, hätten "nach wie vor Gültigkeit". Die Fraktion will wissen, ob die Bundesregierung ihre Auffassung teilt, dass im Antwortschreiben der Ministerin zum Ausdruck kommt, das Leben von deutschen Soldaten sei mehr wert als das Leben von Millionen von KZ-Häftlingen und Soldaten der alliierten Streitkräfte, die durch Kriegsverrat hätten gerettet werden können.
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Wolf
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