hib-Meldung
201/2006
Datum: 28.06.2006
heute im Bundestag - 28.06.2006
Regierung legt Gesetzentwurf für Tabakwerbeverbot in Presse und Hörfunk vor
16/1940) vorgelegt. Danach dürfen
Tabakerzeugnisse künftig nicht mehr in Zeitungen,
Zeitschriften, im Internet sowie im Hörfunk beworben werden.
Untersagt sind auch das Sponsoring von Hörfunkprogrammen und
grenzüberschreitenden Veranstaltungen sowie das kostenlose
Verteilen von Tabakprodukten. Laut Regierung hätte eine
entsprechende EU-Richtlinie bis zum 31. Juli 2005 in nationales
Recht umgesetzt werden müssen. Zurzeit ist eine von der
Bundesregierung beim Europäischen Gerichtshof erhobenen Klage
gegen das Europäische Parlament und den Rat der
Europäischen Union anhängig. Nach Einschätzung der
Regierung könnte es infolge des Gesetzes zu einem
Rückgang des Verbrauchs von Tabakerzeugnissen hierzulande
kommen und damit möglicherweise auch zu einem geringeren
Tabaksteueraufkommen. Zudem könnten die Regelungen bei
Unternehmen, die im Marketing oder Werbesektor tätig sind,
zeitweise zu Umsatz- und Ertragseinbußen führen. Den
Erzeugern und übrigen Wirtschaftsbeteiligten entstünden
dadurch allerdings keine zusätzlichen Kosten, erklärt die
Regierung weiter. Der Bundesrat lehnt die Vorlage der
Bundesregierung für ein Tabakwerbeverbot entschieden ab. Nach
seiner Auffassung sollte das Gesetz erst dann in Kraft treten, wenn
der Europäische Gerichtshof über die Klage der Regierung
entschieden hat. Trete das Gesetz schon vorher in Kraft, so
schmälere das die Ernsthaftigkeit der Klage und ihre
Erfolgsaussichten in dem anstehenden Gerichtsverfahren.
Während das Gerichtsverfahren also noch läuft, sollte
sich die Bundesregierung für ein Aussetzen der Richtlinie
stark machen. Nach dem Willen der Länderkammer soll das
Tabakwerbeverbot für die Presse und im Hörfunk auch nur
bei Medien gelten, die grenzüberschreitend im Geltungsbereich
der EU vertrieben werden. Anstoß nimmt der Bundesrat auch am
Sponsoringverbot. So sei klarzustellen, dass nicht das Sponsoring
von Veranstaltungen, "an denen mehrere Mitgliedstaaten beteiligt
sind", verboten ist, sondern nur von Veranstaltungen, an denen
Unternehmen aus mehreren Staaten teilnehmen. Außerdem
widerspricht er einer Aussage der Regierung, wonach sich die in
Zusammenhang mit dem Gesetzesvorhaben stehenden
Umsatzrückgänge in den betroffenen Wirtschaftskreisen
nicht beziffern ließen und beruft sich dabei auf Angaben der
deutschen Werbewirtschaft, die die Einbußen auf 100 Millionen
Euro beziffert.
Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf
für ein Tabakwerbeverbot (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_201/02