Verwaltungsaufwand durch EU-Dienstleistungsrichtlinie verringert
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hat sich in den Verhandlungen in Brüssel über die EU-Dienstleistungsrichtlinie nachdrücklich dafür eingesetzt, dass der Verwaltungsaufwand, vor allem bei den vorgesehenen Gerichtspflichten, weiter reduziert wird. Wie sie in ihrer Antwort ( 16/2057) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/1826) mitteilt, gelte dies auch für die auf Betreiben zahlreicher anderer Mitgliedstaaten neu eingeführte Berichtspflicht zu den Anforderungen im Dienstleistungsverkehr. Diese hätten in den Verhandlungen im Rat für Wettbewerbsfähigkeit Ende Mai zwar nicht verhindert, aber immerhin abgeschwächt werden können. Die Regierung stellt im Übrigen klar, dass es zu den Erfolgen der deutschen Verhandlungsführung gehört habe, die Berichtspflichten auf das notwendige Maß zurückzuführen. Im Hinblick auf die Auflagen für kleine und mittlere Unternehmen sei somit ein "echter Beitrag zur Entbürokratisierung" geleistet worden.
Im Übrigen habe die Bundesregierung gegen "erheblichen Widerstand anderer Mitgliedstaaten" durchsetzen können, dass Gesundheits- und Sozialdienstleistungen nicht unter die Richtlinie fallen, und zwar einschließlich des Pflege- und Rehabilitationsbereichs. Bei den sozialen Dienstleistungen erstrecke sich die Ausnahme vor allem auf die Unterstützung von dauerhaft oder vorübergehend hilfsbedürftigen Familien und Personen. Diese Dienstleistungen setzten nun keine finanzielle Bedürftigkeit mehr voraus. Auch die deutschen Besonderheit der frei-gemeinnützigen Träger sei durch eine entsprechende Formulierung berücksichtigt worden. Damit würden soziale Dienstleistungen sowie Gesundheit und Pflege auch weiterhin von hohen Qualitätsstandards geprägt sein, betont die Regierung.
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