Auch jüdische Zuwanderer müssen positive Integrationsprognose erfüllen
Berlin: (hib/WOL) Die Neuregelung zur Aufnahme von jüdischen Zuwanderern aus der ehemaligen Sowjetunion sieht die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen zur Erleichterung der Integration in den Bundesländern und Kommunen sowie in den jüdischen Gemeinden vor. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/2516) auf eine Kleine Anfrage der Bündnis 90/Die Grünen ( 16/2407). Danach sieht die von Bund und Ländern mit dem "Zentralrat der Juden in Deutschland" sowie der "Union Progressive Juden" vor, dass von den jüdischen Zuwanderern erwartet werden kann, nicht dauerhaft zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes auf Leistungen nach dem zweiten oder zwölften Buch Sozialgesetzbuch angewiesen zu sein. Mit Ausnahme von Opfern nationalsozialistischer Verfolgung soll eine so genannte "Integrationsprognose" abgegeben werden, bei der das familiäre Umfeld des jeweiligen Zuwanderers einbezogen wird. Neben dem Nachweis von Grundkenntnissen der deutschen Sprache und der Möglichkeit der Aufnahme in einer jüdischen Gemeinde im Bundesgebiet ist eine positive Integrationsprognose die Voraussetzung für eine Aufnahmezusage.
Bestätigt wird in der Antwort die sachlich richtige Zusammenfassung des Magazins "Der Spiegel" über einen Punktekatalog im Aufnahmeverfahren für jüdische Zuwanderer. Die Erreichbarkeit unterschiedlicher Höchstpunktzahlen wird damit erklärt, dass bis zu einem Lebensalter von 30 Jahren Zuwanderer jeweils 15 Punkte erhalten können und für jedes weitere Lebensjahr der Abzug eines Punktes vorgesehen ist. Grundlage der Integrationsprognose ist eine Selbstauskunft, die neben Fragen zu den Deutschkenntnissen auch Fragen zur Ausbildung und zu beruflichen Plänen der Zuwanderer enthält. Schulische oder berufliche Qualifikationen jüdischer Zuwanderer sowie Zusatzqualifikationen werden dabei ebenso berücksichtigt wie die berufliche Qualifikation der Ehegatten bei der Punktvergabe.
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