Im Bundestag notiert: Novellierung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
Berlin: (hib/HIL) Mit der Novellierung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes und des Gesetzes über die Eisenbahnverkehrsverwaltung will die Bundesregierung eine Richtlinie der Europäischen Union in deutsches Recht umsetzen. Im Entwurf eines fünften Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften ( 16/2703) sind unter anderem Regelungen zur Zuständigkeit des Bundes für die Wahrnehmung der Aufgaben der Sicherheitsbehörde, die Einrichtung eines Beirates für Sicherheitsfragen und einer Untersuchungsstelle vorgesehen. Am Donnerstag soll der Entwurf im Bundestagsplenum beraten werden.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Dr. Susanne Kailitz,
Michael Klein, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Siegfried F.
Wolf
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.