Bei zirka 858.000 Paaren Einkommen auf Alg II angerechnet
Berlin: (hib/MPI) Bei rund 858.000 Paaren ist im Juni 2006 eigenes Einkommen bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II (Alg II) berücksichtigt worden. Das entspreche einem Anteil von 86 Prozent an allen so genannten Paar-Bedarfsgemeinschaften, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/3189) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 16/2892). Zu den angerechneten Einkommen zählten Einkommen aus Erwerbstätigkeit, Arbeitslosen- oder Krankengeld, Kapital- und Zinserträgen, Unterhaltsleistungen und Kindergeld. Der Bundesregierung liegen nach eigener Darstellung jedoch keine Erkenntnisse darüber vor, wie viele Personen aufgrund der Anrechnung von Partnereinkommen keinen oder nur einen ergänzenden Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben. Die Grünen hatten darauf verwiesen, dass die Regelung viele weibliche Erwerbslose schlechter stelle.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Dr. Susanne Kailitz,
Michael Klein, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Siegfried F.
Wolf
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.