hib-Meldung
335/2006
Datum: 08.11.2006
heute im Bundestag - 08.11.2006
Recht der Unternehmensbeteiligungsgesellschaften modernisieren
16/3229) heißt, sei der geltende
Rechtsrahmen nicht mehr zeitgemäß, weil er die
Entwicklung bei eigenkapitalähnlichen Finanzierungsformen und
bei europäischen Rechtsformen nicht berücksichtige.
Vorgesehen ist, den Begriff der Wagniskapitalbeteiligung aufgrund
der Marktentwicklungen um eigenkapitalähnliche
Finanzierungsformen zu erweitern. Rechtsformabhängige
Beschränkungen für die Kapitalanlage sollen entfallen.
Dies bedeutet, dass künftig auch Beteiligungen an einer
offenen Handelsgesellschaft, einer Gesellschaft des
bürgerlichen Rechts sowie an Gesellschaften mit
europäischen oder ausländischen Rechtsformen
zulässig sind, wenn sie mit den im Gesetz genannten deutschen
Rechtsformen vergleichbar sind. Darüber hinaus sieht der
Bundesrat keinen Grund mehr dafür, dass sich integrierte
Unternehmensbeteiligungsgesellschaften nicht an Unternehmen in der
Rechtsform der GmbH und Co. KG beteiligen können. Diese
Rechtsform sei für mittelständische Unternehmen von
großer Bedeutung, heißt es. Ebenso sollten bei den
Unternehmensbeteiligungsgesellschaften nicht nur Darlehen der
Gesellschafter von den Regeln über den Eigenkapitalersatz
befreit sein. Damit verbesserten sich die Rahmenbedingungen
für die Finanzierung mittelständischer
Beteiligungsunternehmen. Ferner plant die Länderkammer, das
bisherige Gesetz zu präzisieren, weil es sich in der Praxis
als missverständlich herausgestellt habe. Vor allem müsse
klargestellt werden, dass die Grenze bei Wagniskapitalbeteiligungen
an einem Unternehmen, das nicht an der Börse notiert ist, nur
einmal je Beteiligung überschritten werden darf. Bisher gebe
es dazu unterschiedliche Interpretationen. In einer
Entschließung hat der Bundesrat darüber hinaus die
Absicht der Regierung begrüßt, ein eigenes
Private-Equity-Gesetz vorzulegen. Die Bedeutung von Private Equity,
also privatem Beteiligungskapital, werde in den kommenden Jahren
sowohl für den Mittelstand als auch bei großen
Unternehmensübernahmen zunehmen. Die Alternative zur
Fremdfinanzierung durch die Banken werde gerade bei jungen,
innovativen Unternehmen dazu beitragen, dass sich der
Beteiligungsmarkt spürbar belebt. Ziel eines solches Gesetzes
müsse es sein, mehr Beteiligungskapital für
wachstumsorientierte Unternehmen nach Deutschland zu ziehen.
Deshalb müsse die Attraktivität für Fonds und deren
Geschäftsleitungen gesteigert werden. Die Bundesregierung hat
in ihrer Stellungnahme das Ziel der Bundesratsinitiative
begrüßt, die Bedingungen für die
Mittelstandsfinanzierung zu verbessern. Sie hält den
Gesetzentwurf dennoch für unzureichend, weil er sich auf die
Regulierung eines kleinen Segmentes des deutschen Marktes für
Beteiligungskapital beschränke. Demgegenüber verfolge die
Regierung einen umfassenden Reformansatz. Zusammen mit der
Unternehmensteuerreform solle zum 1. Januar 2008 auch ein
Private-Equity-Gesetz in Kraft treten. Angesichts der Chance, zu
einer abgestimmten Gesamtregelung für alle Marktsegmente zu
kommen, hält sie es für gerechtfertigt, dass der
Bundesrat seine Gesetzesinitiative um "wenige Monate"
zurückstellt.
Berlin: (hib/VOM) Der Bundesrat will das Gesetz über
Unternehmensbeteiligungsgesellschaften modernisieren. Wie es in
einem Gesetzentwurf (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_335/03