Regierung geht auf Länderwünsche zur Gesundheitsreform ein
Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung lehnt die Mehrzahl der 104 Änderungswünsche des Bundesrates zur geplanten Gesundheitsreform ab. Dies geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung ( 16/4020) zu der Stellungnahme des Bundesrates, die dem Gesetzentwurf ( 16/3950) angefügt ist, hervor. Allerdings zeigt sie in einigen wesentlichen Punkten auch Entgegenkommen. So wird der Forderung des Bundesrates zugestimmt, die Einsparungsverpflichtung auf Seiten der Apotheken anders als geplant zu gestalten. Außerdem soll der dreiprozentige Abschlag für Rettungsfahrten überprüft werden. Hier geht es um zirka 100 Millionen Euro. Am einprozentigen Sanierungsbeitrag der Krankenhäuser will die Regierung zwar grundsätzlich festhalten, ihn aber "insbesondere hinsichtlich einer möglichen Differenzierung" prüfen. Nach dem Gesetzentwurf müssten die Krankenhäuser rund 500 Millionen Euro einsparen. Die Länder lehnen dies als "medizinisch nicht begründbar und wirtschaftlich nicht verantwortbar" ab. Auch die so genannte Konvergenz-Klausel, die die Mehrbelastung der reicheren Länder auf 100 Millionen Euro begrenzen soll, soll nach Darstellung der Regierung noch überprüft werden.
Mit der Einigung der Gesundheitsexperten von Union und SPD, die geplanten Änderungen bei der privaten Krankenversicherung (PKV) auf Anfang 2009 zu verschieben sowie den Zugang zum neuen Basistarif zu begrenzen, hat die Koalition den Ländern schon ein wichtiges Zugeständnis gemacht. Die Regierung lehnt in der Gegenäußerung derartige Konzessionen noch ab. In Übereinstimmung mit der Einigung der Koalitionsfachleute steht die Gegenäußerung der Regierung dagegen beim Thema Zweitmeinung bei speziellen Präparaten. Eine genaue Ausgestaltung, wann dies vorgeschrieben sein wird, soll dem Gemeinsamen Bundesausschuss, dem Gremium der Selbstverwaltung von Kassen, Ärzten und Krankenhäusern, bestimmt werden. Im Gesetzentwurf waren als Kriterium noch voraussichtliche Jahrestherapiekosten in Höhe von mehr als 20.000 Euro festgeschrieben. Auch auf die Bedenken der Länderseite gegen die geplante generelle Einführung des Insolvenzrechts in der GKV geht die Regierung ein. Sie will hierzu Vorschläge für eine Grundsatzentscheidung unterbreiten. "Die Detailregelungen können sodann in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren getroffen werden", heißt es dazu.
Die Regierung wendet sich unter anderem gegen den Vorschlag des Bundesrates, die Wahlmöglichkeiten in der GKV auszudehnen und "eine Tarifoption" zu schaffen, "die den Versicherten die Wahl für ein qualitätsvolleres und umfassenderes Leistungsangebot ermöglicht". Dazu heißt es in der Gegenäußerung: "Jedem Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung wird weiterhin der gesamte Leistungskatalog zur Verfügung stehen, ohne dass er dazu einen speziellen Tarif wählen müsste".
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