Regierung: Sofortprogramm zu Gammelfleischfunden vorangeschritten
Berlin: (hib/FID) Die Umsetzung des 10-Punkte-Sofortprogramms zu den Gammelfleischfunden befindet sich nach Auffassung der Bundesregierung in einem vorangeschrittenen Stadium. Dies geht aus ihrer Antwort ( 16/4705) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/4492) hervor. Im Hinblick auf die Verbesserung des Informationsflusses seien demnach bereits kurz nach Bekanntgabe des 10-Punkte-Programms im Spätherbst 2005 die zuständigen Stellen der Länder über die praktische Anwendung des Fachinformationssystems Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit informiert worden. Das System biete die Möglichkeit, zeitnah aktuelle Erkenntnisse bei derartigen Ereignissen allen Ländern und dem Bund zur Verfügung zu stellen. Die Länder hätten dieses System seitdem grundsätzlich bei Ereignissen, die einen intensiven Informationsaustausch erforderlich machen, genutzt. Ferner sei durch das Inkrafttreten der Verordnung zur Durchführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes vom Juli 2006 geregelt, dass die Empfänger zur Rückinformation an den Versender (Erzeuger) über das Datum des Empfangs, die Menge des empfangenen Materials sowie die Art des Materials verpflichtet sind. Weitere bereits vollständig oder teilweise abgeschlossene Maßnahmen seien die flächendeckende Kühlhausprüfung aller 317 EU-zugelassenen Kühlhäuser, die Einrichtung von Schwerpunktermittlungsbehörden in den Ländern, die Verankerung der Risikobewertungen vom Bundesinstitut für Risikobewertungen im Rahmen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Schnellwarnsystem und die Eigenkontrolle der Wirtschaft. Zudem seien Ansätze für eine Verbesserung der Lebensmittel-Überwachung erörtert worden. Die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Länderminister hätten die Folgearbeiten in diesem Zusammenhang an die Länderarbeitsgemeinschaft Gesundheitlicher Verbraucherschutz zur weiteren Bearbeitung verwiesen.
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