hib-Meldung
096/2007
Datum: 11.04.2007
heute im Bundestag - 11.04.2007
Bundesregierung: Keine Vergünstigung für Taxigewerbe bei Ökosteuer
16/4718) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/4468). Taxen könnten nur in
Ausnahmefälle dem öffentlichen Personennahverkehr
zugerechnet werden. Größtenteils dienten Taxen dem so
genannten Individualverkehr. Deshalb sei eine Gleichstellung mit
der Förderung für den Linienverkehr aus umwelt- und
verkehrspolitischer Sicht nicht begründet, so die Regierung.
Die Einführung eines erweiterten
Personenbeförderungsscheins, der auch Angaben zum Arbeitgeber,
den Sozialversicherungsträgern und die Personalausweisnummer
enthalte, sei ebenfalls nicht geplant. Diese Daten seien für
die Erteilung einer Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung ohne
Bedeutung, heißt es in der Antwort. Ebenfalls festhalten
wolle man an der Farbfestlegung von Taxen: die Farbe hell-elfenbein
und das Taxischild dienten zur Erkennung von Taxen im
Straßenverkehr. "Diese Erkennbarkeit ist Voraussetzung
dafür, dass das Taxi vor dem Hintergrund der im Taxi-Verkehr
geltenden Betriebspflicht seine Funktion,
Mobilitätsbedürfnisse individuell zu bedienen,
erfüllen kann", schreibt die Bundesregierung.
Berlin: (hib/HIL) Das Taxigewerbe bekommt keinen Nachlass bei der
Ökosteuer. Die Vergünstigung, die derzeit für Busse
und Bahnen gelten, auf das Taxigewerbe auszuweiten, werde nicht
für sinnvoll gehalten, heißt es in der Antwort der
Bundesregierung (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_096/03