hib-Meldung
096/2007
Datum: 11.04.2007
heute im Bundestag - 11.04.2007
Im Bundestag notiert: Rechtssituation von Paaren in eingetragenen Lebenspartnerschaften
16/4820). Wenn ein Paar in einer eingetragenen
Lebenspartnerschaft lebe, einer der beiden Partner sein Geschlecht
ändere, und die zwei danach heiraten wollten, seien die
Standesbeamten oftmals nicht sicher, ob das Paar vorher die
Lebensgemeinschaft auflösen müsse. Die Auflösung
setze aber eine einjährige Trennung voraus, die in diesem
Zusammenhang nicht zumutbar sei, heißt es in der Anfrage.
Berlin: (hib/SKE) Die Fraktion Die Linke thematisiert die
Rechtssituation von Paaren in eingetragenen Lebenspartnerschaften,
in denen einer sein Geschlecht ändert, in einer Kleinen
Anfrage (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_096/06