Überwachung des Telekommunikations- und Postverkehrs drei Mal angeordnet
Berlin: (hib/VOM) Das Landgericht Köln hat im vergangenen Jahr drei Mal ein Überwachung des Telekommunikations- und Postverkehrs angeordnet. Davon seien insgesamt 15 Telefonanschlüsse und acht E-Mail-Kennungen erfasst worden, berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/4990) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/4727). Dabei seien 48 Post-, Brief- und Paketsendungen geöffnet worden. Eine Überwachung habe sechs Monate, die anderen beiden hätten drei und zwei Monate gedauert. Die Kosten gibt die Regierung mit rund 160.000 Euro an.
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