Abschiebungen von Flüchtlingen nach Marokko zu jedem Zeitpunkt möglich
Berlin: (hib/BOB) Die Mitgliedstaaten der EU, deren Ratspräsidentschaft Deutschland gegenwärtig innehat, sind von der Bundesregierung nicht aufgefordert worden, Abschiebungen nach Marokko auszusetzen. Dies teilt die Regierung in ihrer Antwort ( 16/4833) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/4660) mit. Die EU erwarte aber von dem nordafrikanischen Land, dass etwa bei polizeilichen Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Migration das internationale Flüchtlingsrecht ebenso wie die von Marokko unterzeichnete Menschenrechtskodifikation eingehalten wird. Die Behörden des Landes hatten im Dezember vorigen Jahres mehrere Razzien gegen Hunderte von Flüchtligen veranstaltet, die in polizeilichen Gewahrsam genommen, in die Wüste transportiert und dort ausgesetzt wurden. Die Bundesregierung kündigt darüber hinaus an, sie werde sich im Rahmen ihrer EU-Ratspräsidentschaft dafür einsetzen, bei der Zusammenarbeit mit Rabat zu einer Besserung des Flüchtlingsschutzes zu kommen.
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