Rechnungsprüfungsausschuss/
Berlin: (hib/MIK) Der steuerliche Entlastungsbetrag für
Alleinerziehende soll überprüft werden. Dafür hat
sich der Rechnungsprüfungsausschuss am Freitagmorgen
ausgesprochen, indem er einen Bericht des Bundesrechnungshofes
(BRH) einstimmig zur Kenntnis nahm. Laut BRH steht der
Entlastungsbetrag in Höhe von jährlich 1.308 Euro nur
Alleinerziehenden zu, deren Haushalt mindestens ein Kind
angehört, für das sie einen Kinderfreibetrag oder
Kindergeld erhalten. Sie dürfen keine Haushaltsgemeinschaft
mit einer anderen volljährigen Person bilden. Ziel des
Entlastungsbetrages sei es, Alleinerziehende wegen "höherer
Kosten für ihre Lebensführung" zu entlasten. Der
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird im
Lohnsteuerverfahren durch die Steuerklasse II berücksichtigt.
Dabei müssen die Steuerpflichtigen schriftlich versichern,
dass sie keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen
volljährigen Person bilden. In der Praxis wird dies laut BRH
jedoch sowohl von den Gemeinden als auch von den Finanzämtern
ungeprüft übernommen und es werden keine Abgleiche mit
dem Einwohnermelderegister durchgeführt. Da eine
Hausgemeinschaft durch die Gemeinden und die Finanzbehörden
nicht oder allenfalls mit erheblichem Aufwand feststellbar sei, sei
eine gerechte und gleiche Besteuerung nicht gewährleistet. Es
sei nicht sichergestellt, dass die Steuerentlastung nur den
Alleinerziehenden zukommt. Der BRH empfahl deshalb, auf eine
Aufhebung der steuerlichen Förderung von Alleinerziehenden
hinzuwirken. Eine Förderung solle außerhalb des
Steuerrechts gewährt werden. Das Bundesfinanzministerium
kündigte an, den Vorschlag mit den Ländern und den
anderen Ressorts zu erörtern.
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