hib-Meldung
135/2007
Datum: 21.05.2007
heute im Bundestag - 21.05.2007
Bundesrat legt Gesetzentwurf zur Staatsangehörigkeit vor
16/5107) hervor. Die Länderkammer moniert,
die derzeitigen Bestimmungen über die Einbürgerung
stellten "nicht in zureichendem Maß" sicher, dass nur
derjenige eingebürgert werden könne, der in Deutschland
integriert sei und die deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung
anerkenne. Zahlreiche Eingebürgerte sprächen kaum deutsch
und hätten unzureichende Kenntnisse von dem Land, dessen
Staatsangehörigkeit sie erworben haben. Es seien Fälle
bekannt geworden, in denen "Ausländer die deutsche
Staatsangehörigkeit erwerben konnte, obwohl sie die
Werteordnung des Grundgesetzes ablehnen oder sogar verachten". Doch
nur wer integriert sei, sei als künftiger Staatsbürger
zur Teilhabe am gesellschaftlichen und politischen Leben
befähigt, heißt es in dem Entwurf. Nach dem Willen des
Bundesrats sollen künftig nur Ausländer eingebürgert
werden können, die unter anderem seit mindestens acht Jahren
in Deutschland leben, sich zur freiheitlich demokratischen
Grundordnung bekennen und in der Lage sind, den Lebensunterhalt
für sich und ihre Familie ohne Inanspruchnahme von Leistungen
nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch zu
bestreiten. Zudem sollen Einbürgerungswillige mündliche
und schriftliche Sprachekenntnisse vorweisen, die sich am
Sprachniveau B1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens
orientieren, und müssen an einem Einbürgerungskurs
teilnehmen. Nach dem Willen des Bundesrats soll Ausländern die
Einbürgerung verwehrt bleiben, wenn ihr Bekenntnis zur
Grundordnung unglaubwürdig ist und Anhaltspunkte die Annahme
rechtfertigen, dass der Ausländer Bestrebungen verfolgt oder
unterstützt, die gegen die Grundordnung gerichtet sind. Bei
der Einbürgerung sei ein Eid abzulegen, der folgenden Wortlaut
hat: "Ich schwöre, dass ich das Grundgesetz und die Gesetze
der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werde,
was ihr schaden könnte, so wahr mir Gott helfe."
Berlin: (hib/SUK) Menschen, die sich um die Einbürgerung in
Deutschland bewerben, sollen künftig "staatsbürgerliches
Grundwissen sowie Kenntnisse der Grundsätze und Werte unserer
Verfassungsordnung" nachweisen und sich mündlichen und
schriftlichen Sprachtests unterziehen, in denen sie nachweisen,
dass sie "in zureichendem Maß" die deutsche Sprache
beherrschen. Das geht aus einem Gesetzentwurf des Bundesrats (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_135/03