Bundesregierung will Recht der Verbraucherinformation neu regeln
Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Rechts der Verbraucherinformation ( 16/5723) vorgelegt. Er ist wortgleich mit dem entsprechenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen ( 16/5404). Danach sollen Verbraucherinnen und Verbraucher Zugang zu den bei den Behörden vorhandenen Informationen im Anwendungsbereich des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) und des Weingesetzes erhalten. Darüber hinaus werden die Fälle ausgeweitet, in denen die Behörden von sich aus die Öffentlichkeit ohne Namensnennung über marktrelevante Vorkommnisse informieren sollen. Zudem werden die Staatsanwaltschaften verpflichtet, die Überwachungsbehörden vor der Einleitung eines Strafverfahrens bei Verstößen gegen das LFGB oder des Weingesetzes zu unterrichten.
Der Bundesrat hält es in seiner Stellungnahme unter anderem für erforderlich, den Ländern die Möglichkeit zu eröffnen, die Rechtsverordnung andere als die Stellen, die über die Information verfügen, zur Auskunftserteilung für zuständig zu erklären. Darüber hinaus bittet der Bundesrat die Regierung, die Arbeiten an den Auslegungshinweisen für die unbestimmten Rechtsbegriffe gemeinsam mit den Ländern fortzuführen. Außerdem ist der Bundesrat der Ansicht, dass das Gesetz spätestens zwei Jahre nach seinem Inkrafttreten evaluiert werden muss. Diese Evaluierung sagt die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung zu. Die Länder würden dabei einbezogen. Auch werde unmittelbar nach der Verabschiedung des Verbraucherinformationsgesetzes die bereits begonnene Abstimmung mit den Ländern fortgeführt werden. Die Bundesregierung sieht jedoch keine Notwendigkeit, den Ländern die Möglichkeit zu eröffnen, andere Stellen zur Auskunftserteilung für zuständig zu erklären.
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