Im Bundestag notiert: Arbeitnehmerüberlassung
Berlin: (hib/SUK) Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklungen im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung "weiterhin genau", da Tendenzen erkennbar sind, "Stammpersonal durch Leiharbeiter zu ersetzen, um die zu ungünstigeren Tarifbedingungen beschäftigen zu können". Dies geht aus einer Antwort der Regierung ( 16/6221) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 16/6127) hervor. Mit dem Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom Dezember 2002 habe man ein neues Leitbild für die Arbeitnehmerüberlassung formuliert, um sowohl die Leiharbeit für Verleiher und Entleiher attraktiver zu machen, als auch die soziale Sicherheit der Arbeitnehmer zu gewähren. Die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes habe dazu geführt, dass die Arbeitsbedingungen von Leiharbeitern heute "ganz überwiegend" von tarifvertraglichen Regelungen bestimmt würden.
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