hib-Meldung
279/2007
Datum: 06.11.2007
heute im Bundestag - 06.11.2007
"Professionelle Kläger" verursachen Kosten für Aktiengesellschaften
16/6845) auf eine Kleine Anfrage der FDP (
16/6683) mit. Problematisch seien Fälle,
in denen ein Rechtsverstoß nicht vorliege und die durch lange
Verfahren erzeugte Blockadewirkung nicht zu rechtfertigende Kosten
für die Gesellschaften und die übrigen Anteilseigner
verursache. Der Vorschlag, einen Mindestbesitz an Aktien zu haben,
um überhaupt vor Gericht ziehen zu können, ist der
Regierung bekannt und werde "in die Prüfung der
Lösungsvorschläge einbezogen". Es stünden diesem
Gedanken allerdings "gewichtige Gegenargumente" entgegen: Er
würde zur Aufgabe des Anfechtungsrechts als
Individualrechtsschutz führen und würde zudem das
"Klagegewerbe" nicht hindern, sich mit bestimmten Fonds
zusammenzutun, um das Quorum zu erreichen.
Berlin: (hib/BOB) Aus Sicht der Bundesregierung ist es
"unbefriedigend", dass sich bei Jahreshauptversammlungen von
Aktiengesellschaften (AG) eine Gruppe von "professionellen
Klägern" herausbildet und - gegenüber gewöhnlichen
Zivilprozessen - oftmals einen Vergleich mit der AG erreicht. Dies
teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_279/06