hib-Meldung
312/2007
Datum: 04.12.2007
heute im Bundestag - 04.12.2007
Geheimnis von Internet-Telefongesprächen grundrechtlich geschützt
16/7279) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/7064) hervor, in der die Liberalen sich
über rechtsstaatliche Probleme bei der Überwachung der
Telekommunikation über das Internet informieren wollten. Der
Schutzbereich des Artikels 10 GG, heißt es in der Antwort
weiter, beginne dann, wenn der Übermittlungsvorgang
"unumkehrbar eingeleitet" worden sei. Darüber hinaus ist die
Bundesregierung der Ansicht, dass ein Eingriff in den Artikel 13
GG, der die Unverletzlichkeit der Wohnung garantiert, nicht
vorliegt, wenn die Telekommunikation mithilfe eines Programms
überwacht werde, das via Internet auf den Computer gespielt
wurde und ausschließlich der
Telekommunikationsüberwachung dient.
Berlin: (hib/RRA) Die Übermittlung von
Internet-Telefongesprächen oder E-Mails an staatliche Stellen
im Moment des Versendes oder Empfangens muss den Anforderungen des
Artikels 10 des Grundgesetzes (GG) - Brief-, Post- und
Fernmeldegeheimnis - entsprechen. Dies geht aus der Antwort der
Bundesregierung (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_312/04