Im Bundestag notiert: Jugendstrafrecht
Berlin: (hib/BOB) Vor schwerstkriminellen Jugendlichen muss die Gesellschaft geschützt werden, betont die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/7991) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/7832). Zugleich unterstreicht sie, die Notwendigkeit, "engagiert" präventiv tätig zu
werden. Im Koalitionsvertrag sei vereinbart worden, dass im Jugendstrafrecht die nachträgliche Sicherungsverwahrung eingeführt werden soll. Dies sei inzwischen auf dem parlamentarischen Weg ( 16/6562). Weiteren Änderungsbedarf sieht die Regierung bisher nicht.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia
Heine, Sandra Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch,
Johanna Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
Bernadette Schweda, Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.