hib-Meldung
054/2008
Datum: 21.02.2008
heute im Bundestag - 21.02.2008
Regierung legt Gesetz gegen giftige Schiffsanstriche vor
16/8154) für den Beitritt der
Bundesrepublik zum Internationalen Übereinkommen aus dem Jahr
2001 über ein Verbot zinnorganischer Schutzanstriche an
Schiffen vorgelegt. Nach Angaben der Regierung hat die
Europäische Union in einem ersten Umsetzungsschritt dieses
Abkommens eine Verordnung erlassen, nach der seit Jahresbeginn kein
Schiff, das einen europäischen Hafen anfährt, einen
solchen Anstrich tragen darf. Schiffe werden mit so genannten
Antifoulingmitteln behandelt, um einen Bewuchs von Muscheln,
Seepocken und Algen zu verhindern. In diesen Mitteln sind
zinnorganische Verbindungen enthalten, die Flüsse, Meere,
Tiere und Pflanzen belasten. Deswegen sei es nicht ausgeschlossen,
dass auch Menschen bei Verzehr kontaminierter Lebensmittel aus
diesen Gewässern geschädigt werden, so die
Bundesregierung.
Berlin: (hib/SKE) Die Regierung hat einen Gesetzentwurf (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_054/03