Ungleichbehandlung von Rentnern bei Beitragserhöhungen und -senkungen
Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung hat bestätigt, dass freiwillig versicherte und pflichtversicherte Rentner bei der Anhebung von Krankenkassenbeiträgen ungleich behandelt werden. Tatsächlich werde bei freiwillig Versicherten eine Beitragssatzerhöhung unmittelbar und nicht mit einem Monat Verzögerung wie bei Pflichtversicherten wirksam, schreibt die Regierung in ihrer Antwort ( 16/8694) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 16/7483). Zugleich profitierten diese Rentner jedoch auch im Falle einer Beitragssatzsenkung. Sie hätten dann weniger Beiträge zu zahlen, obwohl der Beitragszuschuss des Rentenversicherungsträgers erst mit einer zeitlichen Verzögerung von drei Monaten gesenkt werde. Die Regierung verweist darauf, dass die ungleiche Behandlung von pflicht- und freiwillig versicherten Rentnern mit der Einführung des Gesundheitsfonds zum 1. Januar 2009 und der damit verbundenen Änderung der beitragsrechtlichen Vorschriften ohnehin beseitigt würden.
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