hib-Meldung
123/2008
Datum: 30.04.2008
heute im Bundestag - 30.04.2008
Diebstahl von Handys durch Verkehrsdatenabfrage auf die Spur kommen
16/8434) vor. Die Anknüpfung der
Datenabfrage an die "Straftat von erheblicher Bedeutung" (wie
beispielsweise Mord, schwerer sexueller Missbrauch von Kindern oder
gewerbsmäßige Hehlerei) und die Tat selbst, wenn sie
durch das Telefon oder Handy begangen wird, führe
offensichtlich dazu, dass unter das Merkmal der erheblichen
Straftat auch Straftaten fallen, die allenfalls dem mittelschweren
Kriminalitätsspektrum zuzuordnen sind. Das berechtigte
Interesse der Strafverfolgungsbehörden nach Flexibilität
kollidiere dabei mit dem Schutz von Freiheitsrechten. Deshalb sei
die vorgeschlagene Änderung sinnvoll. Der Bundestag hatte im
Herbst 2004 die Regierung aufgefordert, einen Bericht über
ihre Erfahrungen mit den in der Strafprozessordnung aufgelisteten
Voraussetzungen für die Herausgabe von Daten aus
Telekommunikationsverbindungen zu liefern.
Berlin: (hib/BOB) Telefonfirmen sollen Daten von Telefonen und
Handys bereitstellen, bei denen offensichtlich der Weg über
die Verkehrsdatenabfrage (wie beispielsweise des Anrufers oder des
Empfängers) der einzig sinnvolle zur Aufklärung der
Straftat - wie beispielweise der Diebstahl eines Handys - ist.
Diese Auffassung ist Teil der Ergebnisse eines Forschungsberichts
über Telekommunikationsverbindungsdaten des
Max-Planck-Instituts für ausländisches und
internationales Strafrecht in Freiburg. Die Bundesregierung legt
diesen Bericht jetzt als Unterrichtung (
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_123/08