Im Bundestag notiert: Entscheidung über die Zulässigkeit und die Bewilligung einer Auslieferung
Berlin: (hib/BOB) Im Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen, das innerstaatlich und im vertragslosen Auslieferungsverkehr den rechtlichen Rahmen für die Entscheidung über die Zulässigkeit und die Bewilligung einer Auslieferung bildet, ist eine Klausel eingebaut, die die Auslieferung bei einer drohenden Verfolgung regelt. Dies sei bei einer Entscheidung über die Zulässigkeit vom Oberlandesgericht zu prüfen, teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/8988) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 16/8813) mit.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia
Heine, Sandra Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch,
Johanna Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
Bernadette Schweda, Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.