hib-Meldung
141/2008
Datum: 20.05.2008
heute im Bundestag - 20.05.2008
Pauschalbesteuerung bei Sachzuwendungen "Beitrag zur Entbürokratisierung"
16/9198) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/8943) heißt es, der Arbeitgeber, der
solche Sachzuwendungen vornimmt, könne damit die Steuer
für den Empfänger mit übernehmen. Mit dieser
Regelung im Paragrafen 37b des Einkommensteuergesetzes werde
Rechtssicherheit für Sachverhalte geschaffen, die
regelmäßig bei Betriebsprüfungen festgestellt
würden und Anlass zu Kontrollmitteilungen und einem
aufwendigen Auswertungsverfahren für Verwaltung und
Bürger gäben, heißt es in der Antwort. Zur
Pauschalierung ist laut Regierung jedoch nur der tatsächlich
Zuwendende berechtigt. Nach Regierungsangaben hat sich die
Finanzverwaltung darauf verständigt, dass Zuwendungen, deren
Anschaffungs- und Herstellungskosten 10 Euro nicht
übersteigern, als so genannte Streuwerbeartikel angesehen
werden, die nicht in den Anwendungsbereich der Vorschrift fallen.
Auch darin sieht die Regierung einen Beitrag zum
Bürokratieabbau, weil zwischen Streuwerbeartikeln und
Geschenken allein anhand des Betrages unterschieden werden
könne. Wie die Regierung weiter mitteilt, gelten
Sachzuwendungen als sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt.
Ein Verzicht darauf würde zu Beitragsausfällen
führen und die Beitragsstabilität in der
Sozialversicherung gefährden.
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung sieht in der zum 1. Januar
2007 in Kraft getretenen Möglichkeit, Geschenke an die eigenen
Beschäftigten oder an Kunden pauschal mit 30 Prozent zu
versteuern, einen "Beitrag zur Entbürokratisierung". In ihrer
Antwort (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_141/03