Anhörung zu Werklohnforderungen von Handwerksbetrieben
Berlin: (hib/BOB) Handwerksbetriebe sollen nach Meinung des Bundesrates künftig in die Lage versetzt werden, ihre Lohnforderungen effektiv zu sichern. Deshalb hat die Länderkammer im Februar 2006 einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, zu dem der Rechtsausschuss am Montag, 26. Mai, eine öffentliche Anhörung veranstalten wird. Eingeladen sind Gabriele Heinrich, Sachverständige für Verbraucherschutzfragen im Bereich Bauen und Wohnen aus Bonn; Frederik Karsten von der Handwerkskammer Chemnitz; Professor Petra Kirberger, Fachanwältin für Baurecht und Honorarprofessorin für Bau- und Architektenrecht an der Universität Siegen; Professor Rolf Kniffka vom Bundesgerichtshof (Karlsruhe); Wolfgang Koeble, Rechtsanwalt aus Reutlingen, Eberhardt Meiringer, Rechtsanwalt aus Karlsruhe; Dirk Palige, Leiter der Rechtsabteilung des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks; Professor Frank Peters von der Universität Hamburg und Andreas Stammkötter, Rechtsanwalt aus Leipzig. Die Anhörung beginnt um 15 Uhr im Paul-Löbe-Haus, Raum E 400. Anmeldungen sind unter rechtsausschuss@bundestag.de möglich.
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