hib-Meldung
172/2008
Datum: 12.06.2008
heute im Bundestag - 12.06.2008
Linke fordern gesetzliche Pflicht zur Gleichstellung der Geschlechter
16/9486) führt sie aus, dass das Ziel des
Gesetzes dann erfüllt sei, "wenn im Betrieb ebenso viele
Frauen wie Männer beschäftigt sind und der
Durchschnittsverdienst von Frauen und Männern gleich ist oder
Frauen und Männer in allen Entgeltgruppen sowie auf allen
Stufen der betrieblichen Hierarchie zur Hälfte vertreten
sind". Jeder Betrieb müsse dazu jährlich eine
Bestandsaufnahme der Beschäftigtenstruktur vorlegen sowie
einen Maßnahmenplan zur Förderung der Gleichstellung mit
nachprüfbaren Zielen vorlegen, der innerhalb von 24 Monaten
nach Inkrafttreten des Gesetzes umzusetzen sei. Falls dies nicht
geschehe, sollen nach dem Willen der Linken Sanktionen greifen. Zur
Begründung heißt es, Vereinbarungen zur
Chancengleichheit von Frauen und Männern in der
Privatwirtschaft seien immer noch die Ausnahme. Auch mit Blick auf
den Öffentlichen Dienst sei erkennbar, dass es ohne ein
verpflichtendes Gleichstellungsgesetz in der Regel nicht zu mehr
Aktivitäten auf diesem Gebiet komme. Zwar sei der Anteil der
erwerbstätigen Frauen in den vergangenen Jahren gestiegen, ihr
tatsächliches Arbeitsvolumen sei jedoch gesunken. Bei
gleichwertiger Tätigkeit verdienten Frauen immer noch rund 30
Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen.
Berlin: (hib/MPI) Die Fraktion Die Linke will die Unternehmen
gesetzlich zur Gleichstellung der Geschlechter verpflichten. In
einem Antrag (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_172/05