Anhörung zur Reform der Unfallversicherung
Berlin: (hib/MPI) Die Reform der Unfallversicherung ist Thema einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag, 23. Juni. Von 13 bis 14.30 Uhr stehen im Anhörungssaal 3101 im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus der Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16/9154) sowie die Anträge von Bündnis 90/Die Grünen ( 16/9312), FDP ( 16/6645) und Die Linke ( 16/5616) auf der Tagesordnung. Als Sachverständige sind Vertreter unter anderem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, des Deutschen Gewerkschaftsbundes, des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks und der Deutschen Rentenversicherung Bund geladen.
Kern des Regierungsentwurfs des Unfallversicherungsmodernisierungsgesetzes (UVMG) stellt eine Organisationsreform der 1884 gegründeten Versicherung dar. Die branchenbezogene Organisation der gewerblichen Unfallversicherung habe den Wandel von der Industrie- zur Dienstleistungsgesellschaft in den vergangenen Jahren nicht nachvollzogen, schreibt die Regierung zur Notwendigkeit einer Reform. Auf eine Leistungsreform wurde allerdings nach langer Diskussion verzichtet.
Die Regierung will die Zahl der gewerblichen Berufsgenossenschaften von 23 auf neun bis Ende 2009 reduzieren. "Dadurch sollen "nachhaltig leistungsfähige Träger geschaffen werden", heißt es in dem Entwurf. In der gewerblichen Unfallversicherung soll ein neuer Lastenausgleich eingezogen werden, der zu einer Angleichung der Beitragssätze führen soll. Der Betriebsprüfdienst soll von der Unfall- auf die Rentenversicherung übergehen. Die Regierung will ferner den Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), unter Fachaufsicht stellen. Außerdem sieht der Entwurf vor, das Arbeitsschutzsystem zu reformieren. Mit der Einrichtung einer Nationalen Arbeitsschutzkonferenz soll die Strategieumsetzung zentral zusammengeführt werden.
Die FDP-Fraktion verlangt, Wettbewerb und teilweise Kapitaldeckung in der gesetzlichen Unfallversicherung einzuführen. Der Unfallversicherungsmarkt solle im Bereich Versicherungsleistungen für Arbeitsunfälle durch private Versicherungsunternehmen abgedeckt und somit wettbewerbsorientierter gestaltet werden. Berufskrankheiten sollen laut Antrag weiterhin über die Berufsgenossenschaften abgesichert werden. Die volle Haftungsablösung des Unternehmers solle erhalten bleiben. Rentenlasten, die bis zum Stichtag der Öffnung der Unfallversicherung für private Versicherer entstanden sind, sollen je nach Branche getragen werden. Branchen, die einem starken Strukturwandel unterlagen, sollen in ihren Altlastenzahlungen unterstützt werden.
Die Fraktion Die Linke wendet sich in ihrem Antrag strikt gegen Leistungskürzungen bei der gesetzlichen Unfallversicherung. Ferner müsse die Regierung darauf verzichten, eine feste Zahl an Berufsgenossenschaften und Unfallkassen als Zielgröße festzuschreiben, "da dies einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Selbstverwaltung der Berufsgenossenschaften darstellt". Die Linke verlangt weiter, den neuen Spitzenverband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) als autonomen Dachverband der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung zu akzeptieren.
Die Grünen fordern die Bundesregierung in ihrem Antrag auf, eine Reform des Leistungsrechts auf den Weg zu bringen, die dazu führen soll, dass sich Leistungsempfänger einerseits und Berufsgenossenschaften und Gutachter andererseits auf Augenhöhe gegenübertreten können. Dazu sollen die Informationsmacht der Versicherten durch die Einrichtung eines unabhängigen Beratungsdienstes und die Rechte der Unfall- und Berufskranken im Anerkennungsprozess durch Änderungen im Verfahrensrecht gestärkt werden.
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