Freigabe von Akten der Bundesregierung
Berlin: (hib/MEN) Die Freigabe von Akten der Bundesregierung ist Thema einer Kleinen Anfrage ( 16/11079) der FDP-Fraktion. Die Liberalen möchten unter anderem wissen, welche Gründe dafür ausschlaggebend waren, dass die Bundesregierung auf eine generelle Freigabe von Akten nach 30 Jahren verzichtet hat und ab welchem Jahrgang Akten der Bundesregierung vollständig und ohne Einschränkung der Wissenschaft und Öffentlichkeit zugänglich sind. Außerdem erkundigt sich die Fraktion nach der Handhabung bei solchen Akten, die als Verschlusssache (VS) eingestuft sind. Hierzu möchten die Abgeordneten wissen, wie hoch der Anteil der VS-Vorgänge in den Bundesministerien und Bundesbehörden jedes Jahr ist und wie mit diesen Akten verfahren wird.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia
Heine, Sandra Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch,
Johanna Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
Bernadette Schweda, Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.