Im Bundestag notiert: Nachtragshaushaltsgesetz 2009
Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung widerspricht der Auffassung des Bundesrates, dass die dauerhaft zulässige Möglichkeit struktureller Verschuldung nur so wenig wie möglich vom Bund in Anspruch genommen werden darf. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung zu der Stellungnahme des Bundesrates zum zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2009 ( 16/13000). Dies geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung ( 16/13386) hervor.
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