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Elektronische Petitionen beim Deutschen Bundestag – jetzt
noch benutzerfreundlicher und übersichtlicher
Im Anschluss an die öffentliche Sitzung des Petitionsausschusses zum Umweltschutz (im selben Saal, Beginn 13 Uhr) schaltet Bundestagsvizepräsidentin Gerda Hasselfeldt den neuen und verbesserten Internetauftritt für elektronische Petitionen frei.
Bereits seit September 2005 können die Bürger Eingaben an den Deutschen Bundestag elektronisch einreichen. In den ersten drei Jahren wurden insgesamt 667 öffentliche Petitionen zugelassen und 7.000 nicht öffentliche Petitionen auf diesem Wege eingereicht. Über eine Million Personen haben öffentliche Petitionen mitgezeichnet und in gut 30.000 Beiträgen online diskutiert.
Angesichts dieser sehr guten Bilanz mit den e-Petitionen beschloss der Petitionsausschuss, den Modellversuch in eine dauerhafte Einrichtung umzuwandeln und weiter zu verbessern.
Das neue System der elektronischen Petitionen – zu finden unter https://epetitionen.bundestag.de/ - ist übersichtlich und ausgesprochen benutzerfreundlich. Die Bürger können dabei wählen, ob sie eine Petition einreichen, die nur sie persönlich betrifft, oder ob sie für eine Petition von allgemeinem Interesse um Unterstützung werben wollen. Öffentliche Petitionen können weiterhin im Internet von jedem Bürger durch elektronische Mitzeichnung unterstützt werden. Neu: Statt der bisherigen zwei unterschiedlichen Zugänge für öffentliche Petitionen und für Einzelpetitionen gibt es jetzt für beide Eingabenarten ein einfaches Online-Formular.
Zudem kann über jede öffentliche Petition in einem eigenen Forum diskutiert werden. Dem Petitionsausschuss verhilft das Diskussionsforum zu einem besseren Verständnis der Eingabe.
Im neuen Internetauftritt werden die Petitionen außerdem übersichtlicher geordnet. Es gibt getrennte Übersichten je nach Bearbeitungsphasen: für Petitionen in der Mitzeichnung, in der parlamentarischen Prüfung und für bereits abgeschlossene Verfahren. Die Orientierung im neuen Internet-Angebot erleichtern zahlreiche neue Suchfunktionen.
Medienvertreter sind zur Berichterstattung herzlich eingeladen. Es gelten die üblichen Akkreditierungsregelungen des Bundestages.
Herausgeber
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