Kinderkommission fordert Abschaffung des
ausländerrechtlichen
Vorbehalts bei UN-Kinderrechtskonvention
Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes - die Kinderrechtskonvention - wurde am 20. November 1989 von der UN-Generalversammlung beschlossen. Sie hat die größte Akzeptanz aller UN-Konventionen erhalten, da sie mit Ausnahme von zwei Staaten weltweit von allen Ländern ratifiziert wurde.
Die Kinderrechtskonvention legt wesentliche Standards zum Schutz der Kinder fest und stellt damit eine wichtige Grundlage für die Rechte der Kinder in der ganzen Welt dar. Allerdings bedeutet die Ratifizierung der Kinderrechtskonvention nicht, dass es in den unterzeichnenden Ländern keine Verletzungen der Kinderrechte gibt. Die Umsetzung der Bestimmungen überwacht der Ausschuss für die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen. Auf der Grundlage der Staatenberichte verfasst er Empfehlungen an die Staaten zur Verbesserung der Situation der Kinder und Jugendlichen.
Die Bundesrepublik Deutschland hat im Jahr 1992 die UN-Kinderrechtskonvention mit fünf Vorbehalten ratifiziert. Zwischenzeitlich hat nur noch der ausländerrechtliche Vorbehalt rechtlichen Bestand. Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages hat mehrfach die Bundesregierung zur Rücknahme dieses Vorbehaltes aufgefordert und an die Bundesländer appelliert, dem zuzustimmen.
Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages verfolgt dieses Ziel ebenso weiter wie die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz. Die Vorsitzende der Kinderkommission, Diana Golze, erklärt daher:
„Kinder sind eigenständige Personen mit eigenständigen Rechten. Deshalb setzt sich die Kinderkommission für die Stärkung der Kinderrechte im Grundgesetz ebenso ein wie für die vorbehaltlose Anerkennung der UN-Kinderrechtskonvention. Deutschland sollte hier anderen Staaten ein gutes Vorbild sein.“
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