Noch drei Monate bis zur Bundestagswahl
Bis Montag, 29. Juni 2009, müssen Parteien ihre Teilnahme an der Bundestagswahl bei Bundeswahlleiter Roderich Egeler anmelden – es sei denn, sie sind bereits mit mindestens fünf Abgeordneten im Bundestag oder in einem Landtag vertreten. Gewählt wird genau 90 Tage später, am Sonntag, dem 27. September. Der Wahlkampf tritt in die entscheidende Phase.
62,2 Millionen Deutsche sind an diesem Tag aufgerufen
mitzuentscheiden, wer in den kommenden vier Jahren die Politik in
Deutschland gestaltet. Davon dürfen 3,5 Millionen erstmals
ihre Stimme in einem der rund 80.000 Wahllokale abgeben, die von 8
bis 18 Uhr geöffnet sind.
Bundeswahlausschuss tagt am 17. Juli
72 Tage vor der Wahl, am 17. Juli, entscheidet der
Bundeswahlausschuss in Berlin, welche Vereinigungen, die ihre
Teilnahme an der Wahl beantragt haben, für die Wahl als
Parteien anerkannt werden.
66 Tage vor der Wahl, bis zum 23. Juli, müssen die Parteien
ihre Landeslisten bei den Landeswahlleitern und ihre
Kreiswahlvorschläge bei den Kreiswahlleitern vorgelegt
haben.
Bekanntgabe zugelassener Landeslisten am 10. August
Spätestens 48 Tage vor der Wahl, am 10. August 2009, geben
die Landeswahlleiter die zugelassenen Landeslisten der Parteien und
die Kreiswahlleiter die zugelassenen Direktkandidaten in den
Wahlkreisen bekannt.
Die Direktkandidaten stellen sich in den 299 Wahlkreisen zur Wahl,
die dort wiederum von ebenso vielen Kreiswahlleitern organisiert
werden. Die übrigen 299 der insgesamt 598
Bundestagsabgeordneten ziehen über die Landeslisten ihrer
Parteien in den Bundestag ein.
Mehr Frauen wahlberechtigt als Männer
Kommt es aufgrund des Wahlergebnisses zu so genannten
Überhangmandaten, erhöht sich die Gesamtzahl der
Bundestagsmandate. Überhangmandate entstehen, wenn die Zahl
der gewonnenen Direktmandate einer Fraktion in einem Bundesland
höher ist als die Zahl der Mandate, die ihr aufgrund ihres
dortigen Zweitstimmenanteils zustehen.
Gut die Hälfte aller Wahlberechtigten sind Frauen (51,8
Prozent), knapp ein Drittel ist 60 Jahre alt oder älter (32,3
Prozent). Im Alter zwischen 18 und 20 Jahren sind dagegen nur 4,2
Prozent aller Wahlberechtigten.
Erfrischungsgeld für Wahlhelfer
Mehr als 600.000 ehrenamtliche Wahlhelfer sind am Wahlsonntag in
den Wahllokalen und bei der Briefwahl im Einsatz. Allein für
die Briefwahl werden rund 10.000 Wahlbezirke eingerichtet, wie der
Bundeswahlleiter kürzlich bekanntgegeben hat.
Die Wahlhelfer erhalten für ihren Einsatz am Wahltag 21 Euro
„Erfrischungsgeld“. Manche Gemeinden stocken es noch
etwas auf. Für Tätigkeiten außerhalb ihres
Wahlbezirks erhalten Wahlhelfer Fahrtkosten, außerhalb ihres
Wohnorts Tage- und eventuell Übernachtungsgeld.
Die Parteien selbst bekommen nur 70 Cent – die aber für
jede für sie abgegebene gültige Stimme.