Wer die Wahl hat
Wahltag heißt für die Wählerinnen und Wähler,, nur wenige Minuten für das wichtigste staatsbürgerliche Recht aufzuwenden: zwei Kreuze auf dem Stimmzettel zu machen. Im Wahllokal können Wahlberechtigte ohne großen Aufwand und ungestört persönlich ihre Stimme abgeben. Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sorgen dafür, dass die Bundestagswahl geheim und frei abläuft.
Alle Wahlberechtigten erhalten per Post spätestens drei Wochen
vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung von der Gemeinde ihres
Wohnortes. Darauf finden sie, wann und wo sie ihre Stimme abgeben
können. Wer am Wahltag verreist oder anderweitig verhindert
ist, kann auf der Rückseite die Briefwahl beantragen.
Im Wahllokal
Am Wahltag, dem 27. September 2009, können Wählerinnen und Wähler zwischen 8 und 18 Uhr in einem festgelegten Wahllokal ihre Stimme abgeben. Die rund 80.000 Wahllokale der Republik werden zum Beispiel in Schulen, Rathäusern oder Gemeinderäumen von Kirchen eingerichtet.
Dort zeigen die Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigung oder
ihren Personalausweis vor und erhalten den Stimmzettel, um dann in
der Wahlkabine allein und unbeobachtet zu wählen. Der
Wahlvorstand achtet darauf, dass sich immer nur eine Person und
diese nur so lange wie notwendig in der Wahlkabine
aufhält.
Der Stimmzettel
Zwei Kreuzchen sind zu machen: bei einer Kandidatin oder einem Kandidaten des Wahlkreises und bei einer Partei. Mit der Erststimme auf der linken Seite des Stimmzettels wird der Direktkandidat oder die Direktkandidatin eines Wahlkreises gewählt.
Die Zweitstimme wird auf der rechten Seite des Stimmzettels
abgegeben, damit fällt die persönliche Entscheidung
für eine bestimmte Partei, die im Bundestag vertreten sein
soll.
Ungültige Stimmzettel
Die Stimmabgabe ist ungültig, wenn der Stimmzettel mehr als eine Markierung je Spalte hat, wenn er keine oder keine zweifelsfrei erkennbare Kennzeichnung enthält oder wenn außer dem Kreuz Bemerkungen darauf sind.
Bei einem Stimmzettel mit lediglich einer Stimmabgabe ist nur die
fehlende Stimme ungültig.
Einwurf: Falten und ohne Umschlag
Hat die oder der Wahlberechtigte den Kandidaten und die Partei seiner Wahl markiert, wird der Stimmzettel so gefaltet, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Seit der Bundestagswahl 2002 werden in den Wahllokalen keine Wahlumschläge mehr verwendet. Bei der Briefwahl ist der blaue Wahlumschlag zur Wahrung des Wahlgeheimnisses aber nach wie vor nötig.
An der Wahlurne wird die Wahlbenachrichtigung dem Wahlvorstand
überlassen. Der Stimmzettel kann er erst in die Urne geworfen
werden, wenn der Schriftführer den Namen des Wählers im
Wählerverzeichnis gefunden hat. Dieser vermerkt die
Stimmabgabe im Wählerverzeichnis. Ab 18 Uhr werden die Stimmen
ausgezählt.
Elektronisch wählen
Ob auch bei der Bundestagswahl 2009 wieder Wahlgeräte im Einsatz sein werden, hängt von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ab, die am 3. März 2009 fallen soll.
Bei der Bundestagswahl 2005 gaben rund zwei Millionen
Wählerinnen und Wähler in verschiedenen Wahlbezirken
einiger Bundesländer ihre Stimme an Wahlcomputern ab. Die
Verfassungsrichter prüfen nach Bügerbeschwerden, ob
Wahlcomputer verfassungskonform sind.