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Rahmengesetzgebung
Der Bund kann Rahmenvorschriften für
bestimmte Bereiche erlassen. Die Verfassung nennt
Rechtsverhältnisse im öffentlichen Dienst, die
Grundsätze des Hochschulwesens, die allgemeinen
Rechtsverhältnisse der Presse, das Jagdwesen, den Naturschutz,
die Landschaftspflege, die Bodenverteilung, die Raumordnung, den
Wasserhaushalt und das Melde und Ausweiswesen. Außerdem
kann der Bund den rechtlichen Rahmen für den Schutz deutschen
Kulturgutes gegen Abwanderung ins Ausland setzen.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/R/rahmen_ges_geb