Qualitätsstandards für Gewebetransplantate
Der Gesundheitsausschuss beschäftigt sich am Mittwoch, dem 7. März 2007, in einer öffentlichen Anhörung mit den geplanten Änderungen im Transplantations-, Arzneimittel- und Transfusionsgesetz sowie der Apothekenbetriebsordnung und der Betriebsverordnung für Arzneimittelgroßhandelsbetriebe. Der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf soll Qualitäts- und Sicherheitsstandards unter anderem für die Spende und Beschaffung von menschlichen Geweben und Zellen sicherstellen und für Patientinnen und Patienten ein hohes Sicherheitsniveau gewährleisten. Damit kommt die Bundesregierung ihren Verpflichtungen zur Umsetzung der EG-Geweberichtlinie 2004/23/EG über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für menschliche Gewebe und Zellen nach. Der Ausschuss hat 57 Sachverständige geladen.
Die Anhörung wird im Web-TV übertragen.
Zeit: Mittwoch, 7. März 2007, 14.00 bis
ca. 17.00 Uhr
Ort: Reichstagsgebäude, SPD-Fraktionssaal 3 S
001
Interessierte Zuhörer werden gebeten sich unter Nennung ihres Namens und Geburtsdatums beim Gesundheitsausschuss anzumelden. gesundheitsausschuss@bundestag.de
Bild- und Tonberichterstatter werden gebeten, sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anzumelden.