Für eine wirksame Menschenrechtspolitik
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat sich zur Aufgabe gemacht, Verletzungen der Menschenrechte im In- und Ausland vorzubeugen, zu erkennen und zu korrigieren. Über die akuten Missstände hinaus beschäftigen sich die 16 Abgeordneten im Ausschuss mit der Verbesserung der politischen Werkzeuge zum Schutz der Menschenrechte, zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern sowie zum Schutz der Menschenrechte im Anti-Terrorkampf.
Um die europäische Menschenrechtspolitik durch ein parlamentarisches Netzwerk wirksamer zu machen, trafen sich die Vorsitzenden der Menschenrechtsausschüsse der Parlamente in der EU in diesem Jahr in Berlin.
Weltweite Geltung der Menschenrechte
Am 10. Dezember 1948 verkündeten die Vereinten Nationen die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“.
In 30 Artikeln werden hier die universellen Rechte jedes Menschen beschrieben. Diese Rechte besitzt jeder Mensch allein deshalb, weil er Mensch ist. Ob ein Staat sich zu den Menschenrechten bekennt, ist unerheblich für den Anspruch seiner Bürger auf diese Rechte.
Fast alle Staaten haben die Menschenrechte in ihre grundlegende Gesetzgebung aufgenommen. Erst die Aufnahme in eine Rechtsordnung sichert die Durchsetzung und Einklagbarkeit der Menschenrechte. Auf der Ebene des Völkerrechts geschieht dies durch internationale Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte.
Menschenrechte im deutschen Grundgesetz
Menschenrechte schützen in ihrer Gesamtheit die Würde des Menschen.
Im deutschen Grundgesetz heißt es deshalb in Artikel 1:
- Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
- Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
- Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Deutsches Institut für Menschenrechte
Im März 2001 wurde das Deutsche Institut für Menschenrechte aufgrund einstimmigen Beschlusses des Deutschen Bundestages gegründet. Es informiert über die Lage der Menschenrechte im In- und Ausland und trägt zur Prävention von Menschenrechtsverletzungen sowie zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte bei.
„Parlamentarier schützen Parlamentarier“
Mit dem fraktionsübergreifenden Antrag „Schutz von bedrohten Menschenrechtsverteidigern” haben sich im Jahr 2003 alle Abgeordneten des Bundestages verpflichtet, die Initiative „Parlamentarier schützen Parlamentarier“ zu unterstützen und bedrohten Kolleginnen und Kollegen beizustehen. Die Initiative wurde vom Bundestagsausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe ins Leben gerufene, um bedrohten oder verfolgten Parlamentariern zu helfen und den Einsatz für Menschenrechtsverteidiger auszuweiten.