Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
Aufgaben
Menschenwürde und Menschenrechte sind gerade
heute vielfach und häufig bedroht.
Deshalb sind die Aufgaben des Bundestags-Ausschusses für
Menschenrechte und Humanitäre Hilfe sehr breit.
Es geht darum, Verletzungen zu korrigieren und Gefahren für
die Menschenrechte vorzubeugen - im Inland, aber auch dann, wenn
solche Verletzungen über nationale Grenzen reichen.
Derzeit ist es besonders nötig, die Wahrung der Menschenrechte
im Anti-Terrorkampf, den Schutz von Menschenrechtsverteidigern
sowie die Verbesserung und Weiterentwicklung der nationalen,
europäischen und internationalen Instrumente des
Menschenrechtsschutzes zu sichern.
In unserer Asyl- und Flüchtlingspolitik stellen sich
täglich gravierende Fragen mit Bezug auf Menschenrechte; auch
die Sicherung der Achtung der Rechte von Minderheiten und die
ständigen Erfordernisse im Rahmen der humanitären Hilfe
gehören zu weiteren zentralen Aufgaben des Ausschusses.
Durch Aufenthalte in Krisengebieten machen wir Abgeordnete uns ein
eigenes Bild von der Lage vor Ort und überprüfen die
Angemessenheit unserer Hilfsmöglichkeiten und -instrumente.
Unsere Verbesserungsvorschläge bringen wir in Empfehlungen an
die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag ein.