Im Bundestag notiert: Zugang zu den Beratungsnetzwerken des ESF-Bundesprogramms
Berlin: (hib/CHE) Für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit mindestens nachrangigem Zugang zum Arbeitsmarkt besteht ein uneingeschränkter Zugang zu den Beratungsnetzwerken des ESF-Bundesprogramms, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/11361) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen ( 16/10747). Das aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) geförderte "Bundesprogramm zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleiberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt" hatte die Koalition am 13. Juni 2008 aufgelegt. Es gebe, so die Regierung weiter, auch für Personen, die Arbeitslosengeld II (ALG II) beziehen, keine Beschränkungen des Zugangs zu diesen Programmen.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia
Heine, Sandra Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch,
Johanna Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
Bernadette Schweda, Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.