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Zwei Jahre Zeit gibt es dafür, denn eine Richtlinie muss in Deutschland noch den kompletten Gesetzgebungsprozess durchlaufen. Zunächst wird geprüft, ob ein neues Gesetz für Deutschland geschrieben wird oder ob bestehende Regelungen aktualisiert werden. Bei Maries Richtlinie ist Letzteres der Fall. Hier müssen etwa 80 Änderungsgesetze geschrieben und zudem noch zahlreiche Rechtsverordnungen überareitet werden. Jede Menge Arbeit. Wer sie erledigen muss, ob der Bund oder die Länder, entscheidet sich nach dem Inhalt des Gesetzes. An der Richtlinie 2005/36/EG arbeiten gerade sechs Bundesministerien und jeweils drei bis fünf Ministerien in den Ländern.
Liegen die Kompetenzen beim Bund, legt die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf vor und schickt ihn vorab an den Bundesrat, damit er sich dazu eine Meinung bilden kann. Dann wird der Regierungsentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht, wo die Erste Lesung im Plenum stattfindet. Die eigentliche fachliche Detailberatung findet in den Ausschüssen des Bundestages statt. Der federführende Ausschuss legt seinen Standpunkt fest und schlägt ihn dem Plenum vor. Diese Empfehlung behandelt dann der Bundestag in der Zweiten Lesung. Die Dritte Lesung mit der Schlussabstimmung kommt direkt im Anschluss, sofern es keine änderungswünsche gibt.
Ist ein Gesetz vom Bundestag verabschiedet, wird es sofort an den Bundesrat geschickt, über den die Länder an der Gesetzgebung des Bundes mitwirken. Je nachdem, ob ein Gesetz der Zustimmung oder ob er nur Einspruch erheben darf (Einspruchsgesetz), regelt sich das Verfahren. Ist der Bundesrat mit dem vom Bundestag verabschiedeten Entwurf nicht zufrieden, kommt auch hier ein Vermittlungsausschuss ins Spiel. Er hat die Aufgabe, den Gesetzentwurf so zu ändern, dass beide Seiten einverstanden sind. Im Falle von Einspruchsgesetzen kann der Bundestag den Bundesrat aber überstimmen, wenn es keine Einigung gibt. Dann kann das Gesetz in Kraft treten, ebenso wenn der Bundesrat nichts zu bemängeln hat oder eine Einigung im Vermittlungsausschuss erreicht wurde. Vorher muss es die Bundesregierung noch einmal gegenzeichnen und der Bundespräsident muss es unterschreiben. Dann wird das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet.
Wenn Marie in einem Jahr ihre Prüfungen abgeschlossen hat, hofft sie, dass in Deutschland die Richtlinie 2005/36/EG diesen langen Weg schon hinter sich hat und sie somit keine weiteren Qualifikationen nachholen muss. Fabian hält jetzt schon mal Ausschau nach frei werdenden Ärztestellen.